Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Dezember 2022 die Aussetzung der Untersuchungszeiträume ab der U6 befristet bis 31. März 2023 beschlossen.

Dadurch können diese Untersuchungen auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden, und zwar bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem 31. März 2023.

Die Zeiträume für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen sind in der Kinder-Richtlinie geregelt und entsprechend im EBM festgelegt. Die KBV hatte sich im G-BA dafür eingesetzt, dass diese festen Zeiträume für die U6, U7, U7a, U8 und U9 vorübergehend ausgesetzt werden.

Bereits 2020 hatte der G-BA aufgrund der Corona-Pandemie Beschlüsse zu Ausnahmeregelungen für die Kinder-Untersuchungen gefasst, die Ende Juni 2022 endeten. Die befristete erneute Aussetzung der Untersuchungszeiträume soll die Eindämmung des Infektionsgeschehens der oberen Atemwege bei Kindern unterstützen und Praxen entlasten.